ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.

  2. Die Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Käufer, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

  1. Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir dies innerhalb von zwei Wochen annehmen.

  2. Die angebotenen Preise verstehen sich ab Werk ausschließlich Verpackung ohne Umsatzsteuer, die soweit sie anfällt, gesondert in Rechnung gestellt wird.

  3. Aufträge, Abreden und Zusicherung einschließlich derjenigen unserer Vertreter und sonstigen Betriebsangehörigen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

  4. Sofern nichts anderes vereinbart, werden die am Tag der Lieferung gültigen Preise in Rechnung gestellt. Musteraufträge bestätigen und fakturieren wir zwecks Preisinformation grundsätzlich zu Tagespreisen. Soweit keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die drei Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.

§ 3 Lieferung und Gefahrtragung

  1. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Beförderungsart bleibt uns vorbehalten.

  2. Ereignisse höherer Gewalt oder Mangel an Rohstoffen, Betriebsstörungen und andere außergewöhnliche Ereignisse, welche von uns nicht zu vertreten sind, entbinden uns ganz oder teilweise von der Verpflichtung zur Lieferung. Dem Käufer steht in diesem Fall ein Schadenersatz wegen Nichterfüllung nicht zu.

  3. Bei Nichteinhaltung von verbindlich zugesagten Lieferfristen hat der Käufer uns schriftlich per Einschreiben eine Nachfrist von mindestens vier Wochen zu setzen. Bei Nichteinhaltung der Nachfrist ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Folgeschäden wegen einer verspäteten Lieferung werden auf 15 % des Kaufpreises beschränkt.

  4. Die Einhaltung von Lieferfristen setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Käufers voraus. Unsere Lieferpflicht ruht, solange der Käufer mit einer Verbindlichkeit um mehr als 30 Tagen in Rückstand ist. Abschlüsse sind rechtzeitig in den vereinbarten Teilmengen abzurufen. Bleibt der Käufer mit der Abnahme der vereinbarten Teilmengen zurück, sind wir befugt nach Gewährung einer angemessenen Nachfrist die entsprechende Menge für Rechnung und auf Gefahr des Käufers einzulagern oder die restliche Abschlussmenge zu streichen.

  5. Von uns angediente und nicht abgenommene Waren gelten als Vertragserfüllung.

  6. Sonderfarben nach eingesandten Kundenmustern sind vollständig zu übernehmen.

  7. Abrufaufträge sind binnen 1 Jahr abzunehmen, soweit nichts anderes vereinbart ist

§ 4 Zahlungsbedingungen

  1. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf eines der umseitig genannten Konten zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher Vereinbarung zulässig.

  2. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung zu bezahlen. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem Basiszins p.a. der Europäischen Zentralbank berechnet.

  3. Die Zahlung durch Wechsel ist nur zulässig, sofern sie vorher mit uns vereinbart wird. Alle entstehenden Spesen des Wechsels gehen zu Lasten des Käufers.

  4. Bei Änderung der finanziellen Verhältnisse des Käufers, insbesondere bei Eingang ungünstiger Auskünfte über die Vermögensverhältnisse, bei Zahlungsverzug und bei anderen nicht bedingungsgemäßer Regulierung haben wir das Recht, sofortige Barzahlung sämtlicher offener Rechnungen auch für etwa laufende Akzepte zu verlangen, sowie ohne Bestimmung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.

  5. Zurückbehaltungen von Zahlungen oder Aufrechnungen mit irgendwelchen Gegenansprüchen sind grundsätzlich unzulässig, außer die Gegenansprüche sind von uns anerkannt oder tituliert.

§ 5 Maße

Die Berechnungseinheiten sind Quadratmeter oder englische Quadratfuß jeweils mit einer Franchise bis zu 2 %.

§ 6 Qualität

Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass es sich bei unserer Ware um ein Naturprodukt handelt, werden geringfügige Qualitäts- und Sortimentsschwankungen sowie geringe Farbabweichungen von der bestehenden Originalfarbe als Grund zur Mängelrüge ausdrücklich ausgeschlossen.

§ 7 Gewährleistung, Mängelrüge und Herstellerregress, Schadenersatzansprüche

  1. Mängelrügen müssen unverzüglich, spätestens eine Woche nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort bei uns schriftlich (Einschreiben) und spezifiziert eingehen. Der Käufer hat erfor- derlichenfalls durch eine Probeverarbeitung zu prüfen, ob die gelieferte Ware einwandfrei und für den vorgesehenen Einsatz geeignet ist. Unterlässt er eine solche Prüfung, entfällt für uns jegliche Haftung, insbesondere wenn die Ware weiter verarbeitet ist.

  2. Bei berechtigter Mängelrüge haben wir das Recht, innerhalb einer angemessenen Frist Nacherfüllung zu leisten. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

  3. Mängelansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten nach erfolgtem Eingang der von uns gelieferten Ware am Bestimmungsort. Vorstehende Bestimmungen gelten nicht, soweit das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt. Vor einer etwaigen Rücksendung der Ware ist unsere schriftliche Zustimmung einzuholen.

  4. Sortimente, die als mindere Qualität oder als Restposten verkauft wurden, unterliegen insoweit nicht der Gewährleistung.

  5. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, dass Verbringen entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

  6. Rückgriffsansprüche des Käufers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Käufer seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehendenVereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffanspruches des Käufers gegen uns gilt ferner der vorstehende Absatz entsprechend.

  7. Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüche des Käufers gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei vorsätzlicher oder grob fahrlässig verursachten Schäden, bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auch durch unseren gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen, insoweit haftet er nur auf den nach Art des Produkts vorhersehbaren vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittschaden, im Falle der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Auftraggebers bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen Kaufgegenständen bis zur Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor, auch soweit es sich um Forderungen aus früheren Lieferungen handelt. Der Käufer darf vor vollständiger Zahlung über die Vorbehaltsware nicht verfügen noch sie veräußern.

  2. Lediglich die Verarbeitung und Veräußerung im ordnungsgemäßen Geschäftsgang ist gestattet. Für den Fall tritt der Käufer schon jetzt alle Ansprüche gegen seinen Abnehmer bis zur Höhe unserer Ansprüche an uns ab. Wir sind berechtigt und der Käufer ist auch auf unser Verlangen verpflichtet, seinem Abnehmer die Abtretung schriftlich anzuzeigen.

  3. Soweit unser Vorbehaltseigentum durch Verarbeitung untergeht, erhalten wir hiermit sicherungshalber Miteigentum an der vom Käufer hergestellten Sache und zwar im Verhältnis ihres Wertes, zu dem Wert der von uns gelieferten Ware. Bei Veräußerung an Dritte unter Eigentumsvorbehalt ist der Käufer auf Verlangen verpflichtet, unser Miteigentum an der Ware dem Abnehmer gegenüber zu offenbaren.

  4. Wird unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware des Käufers gepfändet, hat er uns unverzüglich zu unterrichten und Dritte auf unser Recht aufmerksam zu machen. Alle durch unsere Intervention entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Wir sind berechtigt, die Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt jederzeit geltend zu machen und die Vorbehaltsware ohne Mahnung und Aufforderung in Besitz zu nehmen.

§ 9 Anwendbares Recht und Erfüllungsort

  1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

  2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des Verkäufers, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

§ 10 Schlussbestimmungen

  1. Nebenabreden und Vertragsänderungen sind nur in schriftlicher Form gültig.

  2. Offensichtliche Rechenfehler, Schreibfehler oder sonstige offenkundige Unrichtigkeiten können von uns auch nach Geschäftsabschluss berichtigt werden ohne dass uns dadurch Nachteile entstehen.

  3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden (auch soweit diese von den Verkaufsbedingungen betroffen sind) oder eine Lücke enthalten, verbleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, wie sie dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt bzw. diese Lücke ausfüllt.

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